Präambel
Die Prof. Dr. Kumpugdee Vollrath Stiftung wird von Frau Prof. Dr. Mont Kumpugdee Vollrath ins Leben gerufen und wurde am 22.02.2022 gegründet. Die Stiftung dient sowohl einigen der bisherigen als auch den zukünftigen Lebenszielen der Stifterin, wie im Stiftungszweck formuliert. Diese Ziele sollen auch über den Tod der Stifterin hinaus mit Hilfe dieser Stiftung weiterverfolgt werden.
§ 1 Name, Rechtsform und Sitz
I. Unter der Bezeichnung „Prof. Dr. Kumpugdee Vollrath Stiftung“ nimmt sie Zuwendungen in das Grundstockvermögen entgegen.
II. Sie ist keine rechtsfähige Stiftung oder sonstige juristische Person, sondern eine nichtrechtsfähige Stiftung in der Treuhandverwaltung der MIX Consulting und Treuhand GmbH – nachfolgend Treuhänderin – und wird folglich von dieser im Rechts- und Geschäftsverkehr vertreten.
III. Der Sitz der Stiftung befindet sich bei der Treuhänderin in Berlin mit folgender Adresse:
MIX Consulting und Treuhand GmbH c/o RA Kanzlei Winkel | Theodor-Heuss-Platz 8 | 14052 Berlin GF Alexander Winkel | AG Charlottenburg (Berlin) – HRB 54206 B. Tel.: +49 (0)30 / 327 789 – 0 | Fax: +49 (0)30 / 327 789 – 70 E-Mail: info@mctg.eu
§ 2 Zweck
I. Zweck der Stiftung ist die Förderung verschiedener steuerbegünstigter Zwecke, insbesondere
1. der Jugendhilfe;
2. der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe;
3. von Kunst und Kultur;
4. von internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens;
5. Entwicklungszusammenarbeit.
6. sowie mildtätige Zwecke.
Die Stiftung verwirklicht hierbei die vorgenannten Zwecke durch die Beschaffung und Weiterreichung von Mitteln an andere steuerbegünstigte Körperschaften zur Verwirklichung der vorgenannten Zwecke. Der Stiftungszweck wird hierbei insbesondere verwirklicht durch die finanzielle Unterstützung von Projekten weltweit, insbesondere in Thailand. Sie darf auch unmittelbar eigene Projekte in den genannten Zwecken durchführen.
Beispiele der Projekte:
Kulturtag wie Buch vorlesen
Kunsttag wie Malen, Tonarbeit
Musiktag mit Instrumenten
Die Zwecke müssen hierbei nicht gleichrangig verwirklich werden.
II. Die in Abs. 1 aufgeführten Zwecke müssen nicht in jeweils gleichem Maße verwirklicht werden. Die Stiftung kann auch im Ausland fördern; ihre Tätigkeit dient dabei neben der Verwirklichung ihrer steuerbegünstigten Zwecke auch der Förderung des Ansehens der Bundesrepublik Deutschland im Ausland.
III. Die Förderung der in Abs. I. genannten Satzungszwecke schließt die Verbreitung der Ergebnisse durch geeignete Öffentlichkeitsarbeit ein.
§ 3 Gemeinnützigkeit
I. Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (AO).
II. Die Stiftung ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
III. Die Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Zweck der Stiftung fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Stifter oder Ihre Rechtsnachfolger erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln der Stiftung.
IV. Die Stiftung erfüllt ihre Aufgaben selbst oder durch eine Hilfsperson im Sinne des § 57 Abs. 1 S. 2 AO, sofern sie nicht im Wege der Mittelbeschaffung gemäß § 58 Nr. 1 AO tätig wird. Sie kann zur Verwirklichung ihres Stiftungszwecks Zweckbetriebe unterhalten.
